Barthel Index
Der Barthel Index (BI) nach Mahoney und Barthel wurde erstals 1965 veröffentlicht. Es handelt sich um eine systematische Erfassung grundlegender Alltagsfunktionen (Selbstversorgungsaktivitäten). Dieser Index wird von den Krankenkassen als Grundlage für den Antrag einer Rehabilitation verlangt.
Getestet wird Essen, Aufsetzen, Umsetzen in den Stuhl, sich Waschen, Toilettenbenutzung, Baden/Duschen, Aufstehen und Gehen, Treppensteigen, An- Auskleiden, Stuhlkontinenz und Harnkontinenz. Es werden je nach Bereich 0-15 Punkte vergeben. Z.B. komplett selbständig aus liegender Position in den (Roll-)Stuhl und zurück = 15 Punkte. Bei maximaler Punktzahl von 100 Punkten ist von einer weitestgehenden Selbständigkeit auszugehen. Die erreichte Punktzahl ist neben der Diagnose ein Kriterium für die Entscheidung der Krankenkassen, welche Rehamaßnahmen eingeleitet werden z. B. Frührehabilitation, Weiterführende Rehabilitation, Stationäre oder Ambulante Maßnahmen oder AHB (Anschlußheilbehandlung).
Vorteile: kann in kurzer Zeit ausgefüllt werden.
Nachteile: kleine Veränderungen sind nicht messbar. Es ist eher eine grobe Zustandseinschätzung. An der Punktzahl ist der genaue Grad der Hilfsbedürftigkeit nicht erkennbar.
Für eine feinere Einschätzung der Fähigkeiten wurde später der FRB (Frührehabarthel) nach Schönle entwickelt, eine frührehabilitationsorientierte Erweiterung des BI mit negativen Punktwerten. Des weiteren gibt es für eine Erfassung von Fähigkeitsstörungen bei neurologischen Patienten den Erweiterten Barthel Index (EBI) (Schädler 2006). Die einzelnen Items sind differenzierter dargestellt und werden mit Punkten 0-4 bewertet. Zu den Items des BI kommen noch Kognitive Fähigkeiten, Gedächtnis und Sehen/Neglect.